Eine Hartgewebeaugmentation im zahnärztlichen Alltag ist notwendig, wenn die Indikation eines ossären Defizits durch einen angeborenen oder erworbenen Knochenverlust vorhanden ist1. Prinzipiell können Knochenersatzmaterialien (KEM) in autogene (körpereigen), allogene (Individuum derselben Spezies), xenogene (fremde Spezies) und alloplastische (künstlich) Vertreter unterteilt werden, wobei der autologe Knochen aus physiologischer Sicht als Goldstandard bezeichnet wird.