OriginalarbeitSprache: DeutschFehler bei der zahnärztlichen Behandlung sind nicht der direkte Anlaß einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der eigentlich streitauslösende Konfliktstoff liegt vielmehr im Umgang mit einem Mißerfolg bzw. im Verhalten beim Ausbleiben eines Erfolges. Notwendig sind eine Praxisorganisation, die allfällige Reklamationen zeitlich berücksichtigt und ein strukturiertes gedankliches Konzept zur angemessenen Reaktion auf solche Reklamationen.