OriginalarbeitSprache: DeutschDas Röntgenbild als Kriterium für den Randschluß von Füllungen und Kronen wird in Frage gestellt. Wegen röntgenologischer Artefakte sind Spalten erst ab 100 #181m Breite in schmelzbegrenzten Kavitätenanteilen zu verifizieren. Bei tieferen, limbusnahen Präparationen wird im untersuchten Bereich bis 200 #181m immer ein Spalt diagnostiziert. Aufgrund des Burn-out-Effekts wird selbst die Zementfuge nicht sichtbar, die Röntgenopazität des Befestigungszementes ist nicht ausreichend. Betrachterfehler können ausgeschlossen werden, da visuelle und densitometrische Auswertung keine Unterschiede lieferten.