OriginalarbeitSprache: DeutschDie Ernennung zum "qualifiziert fortgebildeten Spezialisten für Prothetik der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW)" ist in der Regel an eine 3-jährige Postgraduierten-Weiterbildung gebunden. Weitere Voraussetzungen sind die Vorlage einer lückenlosen Dokumentation von 8 prothetischen Behandlungsfällen, 2 wissenschaftliche Fachpublikationen und das Bestehen eines mündlichen Kolloquiums. Der vorliegende Beitrag gibt ein Beispiel für eine den Richtlinien der DGZPW entsprechende Falldokumentation.