RECHTSFRAGENSeiten: 602-603, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoEin Arbeitnehmer kann nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Löschung und Entfernung einer zuvor erteilten arbeitsrechtlichen Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2023 – AZ 9 Sa 73/21 – entschieden.Wird dabei für die Auskunftserteilung eine zu kurze Frist gesetzt, ist das Auskunftsverlangen nicht gegenstandslos, sondern die Frist für die Auskunftserteilung richtet sich nach Art. 12 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).