Für die Behandlung des progenen Formenkreises gibt es unterschiedliche Behandlungszeitpunkte. Grundsätzlich sollte eine Klasse-III-Anomalie aufgrund der zu erwartenden Progredienz so früh wie möglich behandelt werden. Neben myofunktionellen Übungen und extraoralen, herausnehmbaren Apparaturen können auch festsitzende zahngetragene und/oder skelettal verankerte Apparaturen zum Einsatz kommen. Bei Patient/-innen mit leichten Klasse-III-Malokklusionen, insbesondere vor dem 10. Lebensjahr, können herausnehmbare Geräte wie der Funktionsregler nach Fränkel Typ III (FR3) eingesetzt werden. Bei moderaten und schweren Formen kann eine maxilläre Protraktion sinnvoll sein. Hierfür kann eine Delaire-Maske mit maxillärer Verankerung verwendet werden. Bei Patient/-innen nach dem 10. Lebensjahr können in schweren Fällen auch skelettal verankerte Apparaturen indiziert sein. Im Erwachsenenalter sollte bei ausgeprägter Klasse III eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie in Betracht gezogen werden.
Manuskripteingang: 14.12.2023, Manuskriptannahme: 05.02.2024
Schlagwörter: S3-Leitlinie, Klasse III, progener Formenkreis, Behandlungszeitpunkt