SonstigesSeiten: 329, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Sonderabschreibungen: Zahnärzte, deren Praxis-Einheitswert nicht mehr als 240.000 DM beträgt, können auf neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neben der normalen linearen oder degressiven Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den 4 folgenden Jahren zusätzlich eine 20prozentige Sonderabschreibung vornehmen (Paragraph 7g ESTG).
Schlagwörter: Steuerrecht, Sonderabschreibungen