PraxismanagementSeiten: 1131, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Zu den im übliche Rahmen liegenden Aufwendungen zählen: - die Gewährung von Speisen, Getränken, Tabakwaren und Süßigkeiten; - die Übernahme der Fahrtkosten, auch wenn die Fahrt als solche schon einen Erlebniswert hat (Beispiele: Schiffsfahrt auf einern Vergnügungsdampfer, Busfalirt in landschaftlich reizvoller Gegend); - die Überlassung von Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn sich die Betriebsveranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft (BFH vom 21.2.1986, BStBl. 1986 11 S. 406)
Schlagwörter: Steuerrecht, Personalkosten, Aufwendungen