Seiten: 234-236, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoEine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen steht nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jedem Arbeitnehmer zu. Doch was passiert mit diesem Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird? Eine Kündigung erfolgt zumeist unvorhergesehen und plötzlich, vor allem wenn sie vom Arbeitgeber ausgeht. Häufig stehen dem gekündigten Arbeitnehmer dann noch offene Urlaubstage zu. Besonders im Fall einer fristlosen Kündigung bleibt meist auch keine Zeit mehr, die Urlaubstage tatsächlich zu nehmen. Es stellt sich dann die Frage, was mit dem Resturlaub bei einer Kündigung passiert, ob er noch genommen werden kann oder vielleicht ausgezahlt werden muss oder gar verfällt?