Seiten: 78-83, Sprache: DeutschSchreiber, AngelikaFestzuschüsse bei Implantat-SuprakonstruktionenSeit der Einführung des Festzuschuss-Systems im Jahre 2005 haben gesetzlich versicherte Patienten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung einen Anspruch auf feste Zuschüsse zu Einzelkronen, Brücken und herausnehmbarem Zahnersatz. Der frühere prozentuale Zuschuss der GKV zur Versorgung mit Zahnersatz wurde - nach den Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes - abgelöst durch befundbezogene Festzuschüsse. Gleichzeitig wurden auch Implantat-Suprakonstruktionen mit in den Leistungsumfang der GKV aufgenommen.