Pages 45-47, Language: GermanZach, MichaelDie Zeiten sind vorbei, in denen die Diskussion der Risiken einer Zahnimplantation im Mittelpunkt der Patientenkommunikation standen. Die Risiken einer jeden Implantation sind nahezu Allgemeingut geworden und durch vorgedruckte Musteraufklärungsbögen hinreichend bewältigt, sofern der Arzt auch auf die individuelle Befundsituation eingeht. Mit dieser Personalisierung der Aufklärung muss der Arzt sich weitergehend auch mit den Wünschen und der Erwartung der Patienten/-innen befassen wie auch mit dessen Haltung zu Behandlungsvarianten und Kostenoptionen. Denn in § 630e Abs. 1 Satz 3 BGB heißt es: Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können. Unter Informationspflichten heißt es in § 630c Abs. 2 Satz 1 BGB weiter, den Patienten/-innen seien alle wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen, alles dies unter Erläuterung der unterschiedlichen Kostenbelastung (§ 630c Abs. 3 BGB). Erst wenn diese Umstände und Folgen vollständig kommuniziert sind, liegt ein „informed consent“ der Patienten/-innen vor. Gerade diese Kommunikation stellt Implantolog/-innen heute vor besondere Herausforderungen, da sie – anders als die Risikoaufklärung – eine gegenseitige ist und Patienten/-innen mitnichten auf die Kenntnisnahme der ärztlich mitgeteilten OP-Risiken reduziert sind.