Kaum ein Regulativ steuert so maßgeblich die Therapiefreiheit des Implantologen, die zahnärztliche Aufklärungspraxis und das Erstattungsverhalten der Kostenträger wie der Beschluss der Konsensuskonferenz Implantologie zu den Indikationsklassen in der Implantologie vom 07.10.2014. Dabei belässt der Beschluss dem Behandler in den maßgeblichen Punkten ganz erhebliche Entscheidungsspielräume.