SonstigesPages 943, Language: GermanSchall, S.Seit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes im Januar 1993 haben die freiwillig Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, den Weg der Kostenerstattung zu wählen. Verankert ist dies im Paragraphen 13 des 5. Sozialgesetzbuches.
Keywords: Abrechnung, Gesundheitsstrukturgesetz, Kostenerstattung