SonstigesPages 1231, Language: GermanTiemann, S.Die Frage der Übertragbarkeit von zahnärztlichen Hilfsverrichtungen oder zahnärztlichen Leistungen an nicht approbierte Personen ist seit jeher ein heiß umstrittener Diskussionspunkt. Sehr viele Strafermittlungsverfahren wurden in der jüngeren Vergangenheit mit der Begründung geführt, der Zahnarzt habe in unzulässiger Weise zahnärztliche Aufgaben an sein Hilfspersonal übertragen und sich deshalb strafrechtlich relevant im Sinne des Betruges verhalten, da er nicht persönlich erbrachte Leistungen abgerechnet habe. Diese Argumentation vollzog sich immer vor dem Hintergrund des Zahnheilkundegesetzes in Verbindung mit der jeweils geltenden Berufsordnung. Nunmehr ist durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) auch das Zahnheilkundegesetz im Paragraph 1 geändert worden.
Keywords: Rechtsfragen, Zahnheilkundegesetz, GSG, Übertragbarkeit