Pages 45, Language: GermanJessie, JenniferAngestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten für ihre Tätigkeit oftmals ein Grundgehalt sowie darüber hinaus eine prozentuale variable Vergütung (Umsatzbeteiligung). Diese bestimmt sich regelmäßig an dem persönlich erwirtschafteten Honorarumsatz. Ob und in welchem Umfang dieser Vergütungsbestandteil auch für Zahlungen im Falle eines Beschäftigungsverbotes oder bei Elternzeit zu berücksichtigen ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vereinbarung ab. In Bezug auf das Elterngeld einer angestellten Zahnärztin gibt es eine Entscheidung: Sofern die Vereinbarung dahin geht, dass die Umsatzbeteiligung monatlich ermittelt und ausgezahlt wird, ist sie bei der Berechnung des Elterngeldes anspruchssteigernd zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kam das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 06.11.2019 (AZ: L 2 EG 7/19).