Senioren-Zahnmedizin, 3/2020
Pages 139-141, Language: GermanLudwig, Elmar / Nitschke, Ina / Barbe, Greta / Benz, Christoph / Jäger, Dominic / Bleiel, Dirk / Frank, Frederick / Göbel, Volkmar / Haffner, Cornelius / Noack, Michael / Waterkotte, Ramona / Wefers, Klaus-Peter / Weiss, MichaelDie Ärzte sammeln bereits seit dem Jahr 2017 Erfahrungen mit der Telemedizin. Die Coronapandemie hat in den letzten Monaten auf diesem Gebiet weitere Entwicklungen befördert. Am 01. Oktober 2020 wurde nun auch für die Zahnärzte nachgezogen. Die DGAZ war am Entwicklungsverfahren nicht beteiligt. Telemedizinische Leistungen sollen nun auch uns ermöglichen uns, ohne direkten Kontakt in der Praxis, der Häuslichkeit oder der Pflegeeinrichtung „ein Bild“ vom Patienten machen zu können. Doch was geht und was geht erst einmal nicht? Hier eine erste Bestandsaufnahme.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2020
Pages 143-145, Language: GermanHaffner, Cornelius / Nitschke, Ina / Barbe, Greta / Benz, Christoph / Bleiel, Dirk / Frank, Frederick / Göbel, Volkmar / Jäger, Dominic / Ludwig, Elmar / Noack, Michael / Wefers, Klaus-Peter / Weiss, MichaelGefährdet die Wirtschaftlichkeitsprüfung den Erfolg der aufsuchenden Betreuung? Auch wenn den einen oder anderen Vertragszahnarzt gerne das Gefühl beschleicht: Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist keine Erfindung der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Umgesetzt werden vielmehr Regelungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V), die darauf abzielen, den gesetzlichen Krankenkassen überflüssige Kosten zu ersparen und die solidarische Finanzierung nicht über Gebühr zu belasten. Vertragszahnärzte sind aufgefordert, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten (§ 12 SGB V). Die erbrachten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dabei gilt, dass Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, Versicherte auch nicht beanspruchen können, die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen dürfen.
Team-Journal, 7/2019
Pages 388-389, Language: GermanHaffner, CorneliusBereits im Dezember 2017 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Seit dem 01.07.2018 haben demnach Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe beziehen, Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische präventive Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2018
Pages 143-144, Language: GermanHaffner, CorneliusDie zahnärztliche Versorgung im Rahmen der aufsuchenden Betreuung im ambulanten und stationären Bereich muss auch unter dem Aspekt einer ausreichenden Hygiene kritisch hinterfragt werden. Das in den letzten Jahren immer wieder geäußerte Vorurteil jedoch, die aufsuchende Betreuung sei alleine schon aus hygienischer Sicht abzulehnen, ist definitiv falsch.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2018
Pages 147-149, Language: GermanHaffner, CorneliusPasst das zu mir und meiner Praxis?Die aufsuchende zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen bedeutet für die vertragszahnärztliche Tätigkeit in der eigenen Praxis eine enorme Herausforderung. Dies gilt insbesondere für die Versorgung von ambulant Betreuten, weil hier meist nur ein Patient betreut werden kann und der Aufwand - auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten - kritisch betrachtet werden muss.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2018
Pages 157-163, Language: GermanHaffner, Cornelius / Ludwig, Elmar / Nitschke, InaGesetzliche Neuregelungen in den Jahren 2013 bis 2018Im Jahr 2010 entwickelten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unter Einbeziehung der betroffenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften das Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter". Sehr dezidiert waren die mangelhafte Versorgung und die besonderen Bedürfnisse dieser wachsenden Patientengruppe dargestellt und Versorgungsansätze - vor allem in der mobilen Betreuung - aufgezeigt worden. Bereits im Vorfeld war die Politik sensibilisiert und für eine parteiübergreifende Unterstützung geworben worden. Im Jahr 2012 reagierte der Gesetzgeber und förderte mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) und in der Folge mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) auch die aufsuchende, zahnärztliche Betreuung, sowohl der ambulant wie auch der stationär Pflegebedürftigen, um die offensichtliche Versorgungslücke zu schließen.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) und hier dem § 22a SGB V wurden mit Wirkung ab dem 01. Juli 2018 bereits bestehende Leistungen weiterentwickelt und deren Erbringbarkeit ist seitdem nicht mehr nur auf stationäre Pflegeeinrichtungen in Verbindung mit einem Kooperationsvertrag beschränkt. Zudem konnte für den Kreis der Anspruchsberechtigten auch eine Zahnsteinentfernung kalenderhalbjährlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erreicht werden. Eine Richtlinie und die in der Folge möglichen neuen Leistungen wurden im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verhandelt und schließlich konsentiert.
Senioren-Zahnmedizin, 3/2018
Pages 169-189, Language: Germanvan der Heiden, Elena / Ludwig, Elmar / Nitschke, Siri / Haffner, Cornelius / Bleiel, Dirk / Stillhart, Angela / Nitschke, InaEine ÜbersichtSenioren-Zahnmedizin, 2/2018
Pages 83-88, Language: GermanHaffner, CorneliusBereits im Dezember 2017 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.
Ab dem 01.07.2018 haben demnach Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe beziehen, Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische präventive Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Senioren-Zahnmedizin, 1/2018
Pages 17-21, Language: GermanNitschke, Ina / Haffner, Cornelius / Wefers, Klaus-Peter / Stillhart, AngelaChancengleicher Zugang zur zahnmedizinischen VersorgungDer Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung ist aus sehr verschiedenen Gründen für ältere Menschen schwierig. Besonders bei der Gruppe der Pflegebedürftigen ist er erschwert, da diese Menschen mit zunehmender Gebrechlichkeit darauf angewiesen sind, dass entweder der Zahnarzt sie aufsucht (immobile Patienten) oder ihnen eine Begleitung und ein (Kranken-)Transport zur Verfügung stehen. Aufgrund dieses Aufwandes wird oft auf einen kontrollorientierten Zahnarztbesuch verzichtet, obwohl ein beschwerdeorientierter Besuch (z. B. Schmerzen, Notfall) für alle kurzfristig meistens noch schwieriger in der Organisation ist2,3.
Senioren-Zahnmedizin, 1/2013
Pages 29-34, Language: GermanHaffner, Cornelius / Benz, ChristophDie demografische Entwicklung in Deutschland bedingt einen Anstieg auch der Pflegebedürftigen. Die oftmals multimorbiden Patienten bedeuten für die zahnmedizinische Versorgung eine große Herausforderung, zahnärztliche Dienstleistungen sind häufig in ambulantem Rahmen nicht mehr möglich. Das "Duale Konzept" bietet seit institutionalisierten Pflegebedürftigen in Einrichtungen der Landeshauptstadt München eine mobile, wiederkehrende zahnärztliche Betreuung an. Der zunächst präventive Ansatz verbindet die regelmäßige Schulung der Pflegekräfte "Mundgesundheit in der Pflege" mit dem quartalsweisen Einsatz von Prophylaxeteams zur Durchführung der professionellen Zahnreinigung. Ergibt sich im Rahmen dieser Präventionstermine ein weitergehender zahnärztlicher Sanierungsbedarf, wird unmittelbar der das Haus betreuende Patenzahnarzt informiert. Bereits im zweiten Jahr nach Projektbeginn konnte eine deutliche Verbesserung des Mundgesundheitszustandes bei den Betreuten nachgewiesen werden. Die mobile Versorgung in Prävention und Therapie hat darüber hinaus dazu beigetragen, gegenüber dem herkömmlichen zahnärztlichen Versorgungspfad Kosten in Höhe von 22% einzusparen.