SonstigesSeiten: 172, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Wirtschaftsgüter, soweit es sich nicht um Grund und Boden handelt, nutzen sich im Laufe der Zeit ab und verlieren dabei an Wert. Diesen fortlaufenden Wertverlust berücksichtigt das Steuerrecht durch die sogenannten Abschreibungen, die der Gesetzgeber Absetzung für Abnutzung (AfA) nennt. Die Abschreibungen auf das Praxisvermögen des Zahnarztes rechnen zu den Betriebsausgaben.
Schlagwörter: Steuerrecht, Wirtschaftsgüter, Abschreibung