SonstigesSeiten: 807, Sprache: DeutschTiemann, S.Mit der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) sind auch die Abrechnungsmodalitäten bei den Behandlungen mit Zahnersatz und Zahnkroneu sowie im Bereich der Kieferorthopädie modifiziert worden. Es ist die Bestimmung aufgenommen worden, daß die Krankenkassen ihren Zuschuß mit befreiender Wirkung an die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung zahlen. Von seiten der Krankenkassen und insbesondere von den aufsichtsführenden Ministerien wird seit dem 1. 1. 1993 die Behauptung aufgestellt, damit sei zwingend der Abrechnungsweg über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgegeben. Eine genauere Betrachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bestätigt diese Behauptung jedoch nicht.
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