VerschiedenesSeiten: 905, Sprache: DeutschTiemann, S.Die Zulassung des Vertragszahnarztes bewirkt nicht nur, daß dieser Mitglied der für seinen Vertragsarztsitz zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung wird, sie bewirkt auch, daß der Vertragszahnarzt zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist.
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