AnästhesieSeiten: 1217, Sprache: DeutschWandtke, K.Der Zahnarzt ist im Notfall verpflichtet, ärztliche Hilfe zu leisten - immer! Untätigkeit und/oder Unfähigkeit können rechtliche Konsequenzen haben, wobei gegenüber den eigenen Patienten strenge Anforderungen gelten. Maßgeblich sind jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalls. Die rechtliche und die persönliche Verantwortlichkeit des Zahnarztes sind untrennbar miteinander verknüpft, und hier ist der Zahnarzt hauptsächlich auf sich allein gestellt. Er muß seine persönliche Situation richtig beurteilen und hinsichtlich folgender Fragen geeignete Maßnahmen treffen: Von welcher Art sind die Risiken in meiner Praxis (Patientenprofil und Tätigkeitsschwerpunkt)? Werden mögliche Risiken rechtzeitig erkannt (Anamnese)? Werden die wesentlichen Patientendaten geordnet und vollständig erfaßt, regelmäßig aktualisiert und überwacht (Praxisorganisation)? Bin ich ausreichend vorbereitet (Qualifikation, regelmäßige Fortbildung, Schulung des Personals, Ausstattung)? Die Frage, ob der Zahnarzt seiner Verantwortung gerecht geworden ist, läßt sich nach bestehender Sach- und Rechtslage leider erst definitiv beantworten, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
Schlagwörter: Notfall, Risikopatient, Erste Hilfe, Sorgfaltspflicht, Aufklärungspflicht