PraxismanagementSeiten: 159, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoMit Urteil vom 24. Mai 1995 (AZ L 11 Ka 11/95) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, daß eine Tätigkeit in Form der Ermächtigung zur Anerkennung als Vorbereitungszeit ausreichen kann, wenn im Rahmen der Ermächtigung die Einführung in die praktische vertragszahnärztliche Tätigkeit ebenso sichergestellt ist wie im Rahmen einer Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines Vertragszahnarztes.
Schlagwörter: Rechtsfragen, Ermächtigung, Vorbereitungszeit