ZahnerhaltungSeiten: 1163-1168, Sprache: DeutschSchmalz, Gottfried/Garhammer, PaulineÄhnlich wie bei Medikamenten muss auch bei zahnärztlichen Werkstoffen immer mit Nebenwirkungen gerechnet werden. Ihre Häufigkeit ist allerdings bei Patienten mit 0,1 % gering. Gleiches gilt für den Schweregrad. Daher ist das Risiko bei der Verwendung von zahnärztlichen Werkstoffen im Allgemeinen, von Ausnahmen abgesehen, vertretbar. Häufiger werden Nebenwirkungen beim zahnärztlichen Personal beobachtet, weshalb ein direkter Kontakt der Haut (und der Handschuhe) mit zahnärztlichen Werkstoffen so weit wie möglich vermieden werden sollte. Das individuelle Risiko des einzelnen Patienten muss vom Zahnarzt beurteilt werden, der für die Indikationsstellung der Werkstoffe verantwortlich ist. Er ist auch die primäre Anlaufstelle für Patienten, die bestimmte Allgemeinsymptome zahnärztlichen Werkstoffen wie z. B. Amalgam, neuerdings auch Legierungen und Kunststoffen, anlasten. Bei Anamnese und Befund ist auf Risikofaktoren zu achten, bei einer Ausdehnung der Indikation (z. B. Pulpaüberkappung mit Dentinadhäsiven) trägt der Zahnarzt die alleinige Verantwortung. Auch wenn in individuellen Fällen mit Nebenwirkungen gerechnet werden muss, bedeutet dies nicht, dass eine ganze Gruppe von Werkstoffen allein deshalb vom Markt ausgeschlossen werden sollte und so anderen Patienten, die dringend eine entsprechende Behandlung benötigen, vorenthalten wird.
Schlagwörter: Risikobewertung, Biokompatibilität, zahnärztliche Werkstoffe, Allergie