Seiten: 236-237, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoSchon wieder Überstunden? So heißt es in so mancher Praxis sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Für die Helferin stellt sich die Frage: Darf mein Chef mich dazu verpflichten? Aber auch: Darf ich Überstunden leisten und kriege diese entsprechend bezahlt? Für den Praxisinhaber stellen sich die gleichen Fragen, jedoch aus einer anderen Perspektive. Wie bei fast allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten lassen sich die Fragen zu Überstunden nicht grundsätzlich mit Ja oder Nein beantworten. Es kommt tatsächlich auf den Einzelfall an.