Seiten: 111-112, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoEin krankes Kind ist zu dieser Jahreszeit keine Seltenheit und für Berufstätige immer wieder eine schwierige Situation. Es gibt allerdings gesetzliche Regelungen für solche Fälle, so dass unbezahlter Urlaub daher meistens nicht genommen werden muss. Verpflichtungen haben Arbeitnehmer aber dennoch.