Seiten: 443-444, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDas LAG Thüringen hat mit Urteilen vom 16.05.2018 (Az.: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) entschieden, dass Arbeitnehmer im Regelfall nicht verpflichtet sind dem Arbeitgeber ihre private Handynummer anzugeben, denn dann besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter fast immer und überall erreichen könnte und der Arbeitnehmer nicht zur Ruhe kommen könne. Dies ist nach Auffassung des Gerichtes eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung.