Abrechnung und forensische KieferorthopädieSeiten: 205-208, Sprache: DeutschGedigk, RüdigerPrivate Krankenversicherungen beginnen erstattete Leistungen nach GOZ wegen vermeintlich strittiger Gebührenpositionen bzw. Leistungserbringung nach dem Versicherungsvertragsgesetz direkt beim Leistungserbringer zurückzufordern. Vor der vollständigen Erstattung der eingereichten Rechnungen des Kieferorthopäden erhalten die Versicherten ein sogenanntes Abtretungsschreiben mit Formular. Die privaten Kostenträger lassen sich alle Honorarrückforderungsansprüche von ihren Versicherten schriftlich abtreten.