Seiten: 95-98, Sprache: DeutschHünnebeck, PeterNach Eingliederung einer neuen Zahnprothese klagen Patienten über Probleme vornehmlich beim Herausnehmen der Prothese. Hier ist der Zahnarzt und/oder das zahntechnische Labor zur Nachbesserung verpflichtet. Der Gedanke, in dieser Situation den Mehraufwand abrechnen zu wollen, wird aus vielen guten Gründen verworfen. Die Problematik ist entschärft, wenn in der Planungsphase einer Prothesenversorgung die Einschätzung der Feinmotorik des Patienten und dessen Lebensumstände berücksichtigt sind. Es können dann zusätzliche Ein- und Ausgliederungshilfen für die Neuversorgung geplant werden.