ÜbersichtenLanguage: GermanZahnärzte in Deutschland rezeptieren jährlich durchschnittlich 7Mio. Arzneiverordnungen und damit mehr als Chirurgen (5,4Mio.) und Anästhesisten (2,4Mio.). Das zahnärztliche Verordnungsspektrum umfasst hauptsächlich Antibiotika und Antiinfektiva, Antiphlogistika, Analgetika, Lokalanästhetika und Fluoridpräparate. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können grundsätzlich durch jedes zahnärztlich verordnete Medikament verursacht werden, aber auch durch eine Interaktion eines vom Zahnarzt verordneten Arzneimittels mit der hausärztlich oder internistisch verordneten Dauermedikation eines Patienten. Von einer Arzneimittelinteraktion spricht man, wenn bei gleichzeitiger Therapie mit einem oder mehreren Pharmaka in jeweils üblicher Dosierung der erwünschte therapeutische Effekt unerwünscht durch gegenseitige Beeinflussung entweder schwächer oder deutlich stärker ausfällt als erwartet. Die daraus resultierende pharmakologische Wirkung kann synergistisch, antagonistisch oder aber auch additiv sein. Eine Interaktion kann sowohl bereits nach einmaliger Gabe zweier Arzneimittel auftreten als auch unter Dauertherapie. Die in Deutschland weiter