Für besonders schwerwiegende Verletzungen durch Unfälle oder durch das Aufbeißen auf unerwartet harte Speisen, z. B. Kirschkerne oder Olivensteine, ist manchen Fällen nur die Entfernung des Zahnes möglich. Allein die zeitliche Dringlichkeit aber gebietet es, auch wegen der umfangreichen Folgetherapien besonders aufmerksam aufzuklären. Die S2k-Leitlinie „Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne“ sieht folgende Indikationen dafür als gegeben: „Bei sehr weit nach apikal reichenden Kronen-Wurzel-Frakturen und/oder zusätzlichen Frakturen im Wurzelbereich … sollte der Zahn extrahiert und eine in Abhängigkeit vom Patientenalter geeignete Art der Lückenversorgung gewählt werden.“