Pages 423-424, Language: GermanZurstraßen, ArnoArbeitsverträge stellen zumeist Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. AGBs unterliegen aus Verbraucherschutzgründen strengeren Wirksamkeitsregeln als normale Vertragsbestimmungen, die unter gleich starken Partnern ausgehandelt wurden. Die Rechtsgrundlagen für die Wirksamkeitskontrolle sind in §§ 307 ff. BGB enthalten.
Nunmehr hat der Gesetzgeber mit Wirkung seit Oktober 2016 eine Änderung des § 309 Nr. 13 BGB vorgenommen, die für jeden Arbeitgeber bedeutsam ist, weil sie die Notwendigkeit einer Anpassung der Arbeitsvertragsvorlagen nach sich zieht.