Die Bedeutung qualifizierter Mitarbeiter/-innen für die Prophylaxe in der Zahnarztpraxis ist unbestritten. Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten sehr eng mit ihrem nichtzahnärztlichen Team zusammen. Dabei können sie nicht jede Aufgabe in ihrer Praxis selbst erledigen und haben deshalb die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten an dafür qualifizierte Mitarbeiter/-innen − mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Zahnarzthelferin/zum Zahnarzthelfer (ZAH) oder zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) als Voraussetzung − zu übertragen. Die Delegation zahnärztlicher Leistungen wird durch das Zahnheilkundegesetz (ZHG) eröffnet. Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für ZFA erläutert die Grundsätze der Delegation und interpretiert das ZHG exemplarisch. Dieser Artikel gibt einführend einen kurzen Überblick über die Karrierewege nach der Ausbildung zur/zum ZFA und beschränkt sich dabei auf die Aufstiegsfortbildungen, für welche die BZÄK bundeseinheitliche Muster-Fortbildungs- und Prüfungsordnungen formuliert hat. Ebenso informiert der Beitrag auf Grundlage des ZHG über Grundsätze, Möglichkeiten und juristische Grenzen der Delegation zahnärztlicher (Teil-)Leistungen an dafür qualifizierte Mitarbeiter/-innen. Die juristische Grenzziehung erfolgt im Wesentlichen über die Normierungen des ZHG, welche für Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihr Team in einem Rahmen Rechtssicherheit bei der Delegation von (Teil-)Leistungen bieten. Es werden auch die professionelle Zahnreinigung (PZR) sowie in Teilen die neue Behandlungsstrecke bei der Parodontitistherapie unter den Bedingungen der seit dem 1. Juli 2021 geltenden Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) berücksichtigt. Ein Ausblick schließt den Beitrag ab.
Manuskripteingang: 05.08.2021, Annahme: 28.10.2021
Schlagwörter: Aufstiegsfortbildung, Zahnheilkundegesetz, Delegation, professionelle Zahnreinigung (PZR), antiinfektiöse Therapie (AIT), subgingivale Instrumentierung, geschlossene mechanische Therapie (GMT), unterstützende Parodontitistherapie (UPT), langfristiger Zahnerhalt, Parodontitis