RECHTSFRAGENSeiten: 354-355, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDas Arbeitsgericht (ArbG) Neuruppin hat mit Urteil vom 14.12.2021 (AZ 2 Ca 554/21) entschieden, dass ein Anspruch auf Zahlung von 1.000 Euro Geldentschädigung aus Art. 82 DSGVO besteht, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter nicht von der Website des Arbeitgebers entfernt wird.