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Die außerordentliche fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen ihres gefälschten Impfpasses ist wirksam. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 23.03.2022 – AZ 18 Ca 6830/21 entschieden.