Wir verwenden Cookies ausschließlich zu dem Zweck, technisch notwendige Funktionen wie das Login oder einen Warenkorb zu ermöglichen, oder Ihre Bestätigung zu speichern. Mehr Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer auf nicht genommene Urlaubstage hinweisen, da er ansonsten nicht verjährt. Das hat vor Kurzem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 22.09.2022 (AZ C-120/21) entschieden.