OriginalarbeitSprache: DeutschDie Beziehungen zwischen den Fächern Innere Medizin und Zahnheilkunde kann man in drei Bereiche untergliedern: Primär internistische Erkrankungen können mit oralen Manifestationen einhergehen. Dies gilt z.B. für Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis wie dem systemischen Lupus erythematodes, der Sklerodermie, dem Behcet-Syndrom - aber etwa auch für Hämostasestörungen. Stomatologische Geschehen können internistische Erkrankungen verursachen. Diese ist der Fall bei der bakteriellen Endokarditis oder der Poststreptokokken-Glomerulonephritis. Schließlich ist es möglich, daß vorbestehende internistische Erkrankungen während oder nach der zahnärztlichen bzw. zahnärztlich-chirurgischen Behandlung zu Komplikationen führen. Charakteristische Beispiele werden in der vorliegenden Arbeit für kardiovaskuläre Erkrankungen wie die koronare Herzkrankheit, die arterielle Hypertonie, die Herzinsuffizienz oder für Patienten mit permanentem Herzschrittmacher erläutert. Jede Zahnarztbehandlung bedeutet für den betroffenen Patienten eine hyperadrenerge Situation, die einen Angina-pectoris-Anfall, eine akute Blutdrucksteigerung bis hin zur hypertensiven Krise sowie die Dekompensation einer Herzinsuffizienz verursachen kann. Die Entwicklung der genannten Komplikationen wird gegebenenfalls akzentuiert durch bei der zahnärztlich-chirurgischen Behandlung verabreichte Pharmaka wie Lokalanästhetika mit Katecholamin-Zusatz. Diesbezügliche Komplikationen sind jedoch relativ selten und werden in der Regel nur bei hohen Dosen von Katecholamin-haltigen Lokalanästhetika beobachtet. Eine Störung der Schrittmacherfunktion ist durch eine Kurzwellendiathermiebehandlung, Niederfrequenzstimulatoren oder eine medizinische Mikrowellentherapie möglich. Auch Zahnvitalitätsprüfer und Geräte, die in der dentalen Elektrochirurgie Verwendung finden, können ein Umschalten auf Störfrequenzen bzw. eine komplette Inhibierung von Schrittmachern bewirken.