OriginalarbeitSprache: DeutschEinführung: Leiter von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind durch § 23 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) u. a. verpflichtet, nosokomiale Infektionen kontinuierlich zu erfassen. In Anlehnung an das vom Nationalen Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) entwickelte Modul für ambulantes Operieren, AMBU-KISS, wurden Infektionen in einer Zahnarztpraxis über knapp drei Jahre (01.10.2003 bis 31.03.2006) erfasst, beurteilt und die entsprechenden Hygienemaßnahmen den Ergebnissen fortlaufend angepasst. Bislang liegen in Deutschland noch keine Referenzdaten für den zahnärztlichen Bereich vor. Methoden: Von Oktober 2003 bis März 2006 wurden die in der Untersuchungszahnarztpraxis durchgeführten zahnärztlich-invasiven Eingriffe und nachfolgende Infektionen protokolliert. Die erhobenen Daten bilden die Basis für die Berechnung der Wundinfektionsraten. Ergebnisse: Im Beobachtungszeitraum wurden insgesamt 582 zahnärztlich invasive Eingriffe durchgeführt. Dabei traten 49 Wundinfektionen (ca. 8,5 %) auf. Fazit: Bislang gibt es deutschlandweit keine validen Referenzdaten für postoperative Wundinfektionen in zahnärztlichen Praxen. Ein Vergleich der in der zu untersuchenden Praxis erfassten Wundinfektionen mit anderen ambulant operierenden Fachrichtungen wie HNO, Urologie und Gynäkologie fällt aufgrund unterschiedlicher Erregerspektren und Eingriffsmodalitäten schwer. Ziel einer standardisierten Wundinfektionserfassung in Zahnarztpraxen soll zum einen die Senkung der Infektionsrisiken zum Schutz für Patienten und in der Praxis Tätigen sein, als auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit einer kassenzahnärztlichen Praxis entsprechen.