Parodontitis ist eine chronische entzündliche Erkrankung des gesamten Zahnhalteapparats, dem Parodontium, bestehend aus Gingiva, Wurzelzement, Desmodont und dem Alveolarknochen/Alveolarfortsatz. Die Parodontitis etabliert sich meist aus der etablierten Läsion (Gingivitis) und kann unbehandelt zum Zahnverlust führen bzw. hat sie ebenfalls gewisse Wechselwirkungen mit Allgemeinerkrankungen, z. B. Diabetes mellitus, rheumatische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Frühgeburten etc. Im November 2017 wurde auf einem internationalen Workshop der European Federation of Periodontology (EFP) und der American Academy of Periodontology (AAP) in Chicago die aktuelle Klassifikation der parodontalen und periimplantären Erkrankungen und Zustände erarbeitet. Sie wurde im Jahre 2018 offiziell publiziert und löste damit die bisherige Klassifikation aus dem Jahre 1999 ab. Im Jahr 2021 folgte dann die daran angelehnte G-BA-Richtlinie zur Behandlung parodontaler Erkrankungen bei GKV-Patienten. Doch was genau hat sich jetzt verändert und wie erarbeite ich einen PAR-Antrag für meinen Patienten bei der Krankenkasse?