Ein Arbeitgeber kann für einen ausscheidenden Mitarbeiter Dank empfinden und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünschen – oder auch nicht. Ob die fast immer genutzte Formel zum Dank am Ende eines Arbeitszeugnisses verpflichtend ist, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich zu entscheiden (Urteil vom 25.01.2022, AZ 9 AZR 146/21).