Seiten: 473-474, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoDas Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass schon ein einmaliger Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung rechtfertige (AZ 13 Sa 1007/22 – Urteil vom 27. Januar 2023). In dem entschiedenen Fall ging es um eine Kaffeepause von zehn Minuten.