Adhäsivtechnik subgingival – ist das jetzt auf einmal erlaubt oder laufen wir sehenden Auges ins „adhäsive Verderben“? Diese Frage lässt sich primär zunächst mit einem klaren „Jein“ beantworten. Ist eine „Kontaminationskontrolle“ (früher: absolute Trockenlegung) möglich, so kann auch in Grenzbereichen adhäsiv restauriert werden. Dabei erfolgt die Kontaminationskontrolle weitestgehend ohne Kofferdam, sondern mit geeigneten Matrizensystemen, die patientenindividuell modifiziert werden können. Durch Kombination verschiedener Hilfsmittel können auch primär nicht isolierbare Defekte adhäsiv-restaurativ versorgt werden. Aber auch hier gilt: „Fast trocken“ gibt es nicht, bei inadäquater Kontaminationskontrolle sollte vom Einsatz der Adhäsivtechnik abgesehen werden. Weiterhin muss mit einer Kontamination der Kavität mit Blut, Speichel oder Adstringentien im Vorfeld der Isolation durch Anpassung des adhäsiven Prozederes entsprechend verfahren werden.
Manuskripteingang: 01.07.2024, Manuskriptannahme: 25.07.2024
Schlagwörter: Komposit, Adhäsivtechnik, subgingival, Kontaminationskontrolle, Matrizentechnik