PraxismanagementSeiten: 215, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Die Ansparabschreibung nach § 7g EStG stellt ein typisches Beispiel für die Schnellebigkeit der Steuergesetzgebung dar. Gerade erst zu Jahresbeginn 1995 eingeführt, wurde die zunächst der Höhe nach unbegrenzte Ansparabschreibung durch das Jahressteuergesetz 1996 auf den Rücklagenhöchstbetrag von 300.000 DM begrenzt, und zwar rückwirkend für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1994 begonnen haben. Diese Höchstgrenze bleibt auch nach dem Jahressteuergesetz 1997 (JStG 1997) unverändert bestehen, es sei denn, es handelt sich um Existenzgründer, für die eine Sonderregelung eingeführt wurde. Neu geregelt für alle Steuerpflichtigen aber wurden die betriebsbezogenen Voraussetzungen.
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