PraxismanagementSeiten: 749, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoMit dem Inkrafttreten des § 106 SGB V zum 01.01.1989 ist die Befugnis der Partner der Gesamtverträge entfallen, entgegen § 63 SGB X die Erstattung von Kosten der Beteiligten in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in einer soeben veröffentlichten Entscheidung festgestellt und dem betroffenen Zahnarzt die Kostenerstattung für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen durch einen Prozeßbevollmächtigten zugesprochen.
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