Organisation / KommunikationSeiten: 321, Sprache: DeutschHenninger, M.-P.Noch bis in den Oktober 1995 hinein hat sich der Bundesgesundheitsminister vehement gegen Pläne der F.D.P. zu Regel-/Wahlleistung und Festzuschuß gewandt, sich also in Übereinstimmung befunden mit der SPD, die ein solches System als Zwei-Klassen-Medizin ablehnt. Bis Ende November herrschte dann Funkstille, und dann kam die Wende: Am 29. November 1995 erschien die berufspolitische Führung der Zahnärzte im Gesundheitsministerium, und der in Lahnstein im Oktober 1992 von CDU/CSU und SPD beerdigte Festzuschuß zu Zahnersatz und Zahnkronen wurde wieder zum Leben erweckt. Er findet sich nunmehr in den Eckpunkten der Koalitionsarbeitsgruppe vom 18. Dezember 1995. Danach sollen Festzuschüsse die geltenden prozentualen Zuschüsse ersetzen. "Die Beträge für Festzuschüsse sollen auf der Basis des heutigen zahnmedizinischen Niveaus für Kronen, Totalprothesen bzw. bei anderen Versorgungsformen je fehlenden Zahn festgelegt werden. Die Abrechnung der prothetischen Leistungen soll auf dem Wege der direkten Kostenerstattung zwischen Vertragszahnarzt und Versichertem auf Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte erfolgen."
Schlagwörter: GKVWG, Festzuschuss