Seiten: 285-286, Sprache: DeutschZurstraßen, Arno
Verlässt eine Mitarbeiterin die Praxis, hat sie einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Beim Ausstellen des Zeugnisses lauern einige Fettnäpfchen auf die Praxisleitung, die sogar vor dem Arbeitsgericht enden können.