Seiten: 53-54, Sprache: DeutschZurstraßen, Arno
Auch wenn eine Zahnarztfrau in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und -organisation, den Schriftverkehr, die Personalverwaltung und Abrechnung zuständig ist, erzielt sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und keine gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.