Seiten: 174-175, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoKranke Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Kommt der Mitarbeiter dann direkt mit einem weiteren Krankenschein, kann der Chef die Zahlung verweigern. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (Urteil vom 11. Dezember 2019 – Az.: 5 AZR 505/18).