RECHTSFRAGENSeiten: 360-361, Sprache: DeutschZurstraßen, Arno
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat mit Urteil vom 19.02.2020 (Az. 2 Sa 274/19) entschieden, dass die Abberufung und Kündigung des internen Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund möglich ist.