RECHTSFRAGENSeiten: 502-503, Sprache: DeutschZurstraßen, ArnoRückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen sind grundsätzlich zulässig, werden aber von den Gerichten sehr streng zugunsten der Arbeitnehmer kontrolliert. Besonders großen Wert legen die Gerichte dabei auf die Klarheit der Rückzahlungsklausel aus Sicht des Arbeitnehmers. Er muss jederzeit wissen, wann eine Rückzahlungspflicht besteht. Vor allem muss er wissen, durch welche Verhaltensweisen er selbst die Rückzahlungspflicht auslösen wird. In einem aktuellen Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm hatte der Arbeitgeber an dieser Stelle zu ungenau formuliert, sodass seine Rückzahlungsklausel unwirksam war (LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2019, Az.: 1 Sa 503/19).