Eine allgemeinmedizinische Anamneseerhebung in einer Zahnarztpraxis erscheint auf den ersten Blick verwunderlich, aber ist bei näherer Betrachtung sinnvoll und für die Planung des konkreten Behandlungsverlaufes auch regelmäßig erforderlich. Letztlich dient die allgemeinmedizinische Anamnese der Beurteilung möglicher Risiken und/ oder dazu, Wechselwirkungen einer Behandlung rechtzeitig einschätzen und die Therapiesicherheit gewährleisten zu können. Art und Umfang der Anamneseerhebung kann von Praxis zu Praxis abweichen, umfasst aber typischerweise zunächst die Bitte an den Patienten, einen entsprechenden Bogen vor der Behandlung auszufüllen. Weitere wesentliche Elemente sind das persönliche Behandler-Patienten-Gespräch sowie der Eindruck, den sich der Behandler vom Patienten macht.