OriginalarbeitLanguage: GermanDer Verlauf von Behandlungsvorwürfen gegen eine Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wird beschrieben. Im Mittelpunkt steht die Beurteilung der Beschwerden durch die Gutachterkommission für Ärztliche Behandlungsfehler. Von 1990 bis 1998 wurden 26 Vorwürfe von Behandlungsfehlern erhoben. 13 rechtskräftig abgeschlossene Fälle wurden ausgewertet. Ein Patient eröffnete ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, drei Patienten unternahmen nach Akteneinsicht durch ihre Rechtsvertretung keine weiteren Schritte. Die verbliebenen neun Patienten riefen die Gutachterkommission an. Auf Grund deren Beurteilung verfolgten vier Patienten keine weiteren Schritte, fünf Patienten erhoben Zivilklage. In erster Instanz wurden zwei Klagen rechtskräftig abgewiesen, 3 Klagen wurde stattgegeben. In zweiter Instanz wurden zwei Urteile bestätigt, ein Vergleich geschlossen. Diese Untersuchung unterstreicht die Bedeutung der Gutachterkommission als unabhängige, außerrichterliche Instanzen.